Bildung und Teilhabe

Gelsenkirchen

Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt in Gelsenkirchen die etwa 18.000 Kinder, die Leistungen aus Partnermarke-GEfoerdert_webWohngeld oder nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten.
Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit 15 Euro im Monat unterstützt.
Dieser Betrag kann u. a. genutzt werden zur Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen in unserem Verein, aber auch für weitere Mitmachkosten bei unseren Turnieren, Ausflügen oder ähnlichen gemeinschaftlichen Aktivitäten.
Die Stadt Gelsenkirchen hat mit uns eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Die Bewilligung erfolgt unkompliziert durch Gutscheine. Bitte beantragen Sie ganz einfach diese Gutscheine und reichen Sie diese bei uns ein. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Das Team „GEfördert“ des Gelsenkirchener Teilhabepakets erreichen Sie per Telefon unter 169 3700 oder per Mail bildungspaket(at)gelsenkirchen.de und im Internet unter www.gefoerdert-in-gelsenkirchen.de

 

Essen

Für die Beziehung von Leistungen aus dem Modul Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Stadt Essen stellen wir eine Rechnung über den Jahresbeitrag aus, die sie beim JobCenter der Stadt Essen einreichen. Das JobCenter überweist den Betrag dann direkt an uns. Das Formular der Stadt Essen finden sie hier.